Zuwenig Schlafplätze führen zur Minderung

Wer ein Familienzimmer für 4 Personen bucht, darf auch Schlafgelegenheiten für 4 Personen erwarten.

Dementsprechend gab das AG Hannover einer Familie recht, die für 5 Tage ein Familienzimmer gebucht hatte. Bei ihrer Ankunft mussten das Ehepaar und die beiden Töchter feststellen, dass ihr Zimmer nur über 3 Betten verfügte. Daher zog die Familie noch am selben Tag in eine Suite um, sollte jedoch den Aufpreis selber zahlen. In der letzten Nacht des Aufenthalts blieb keine andere Wahl, als in das zu kleine Zimmer zurückzuziehen.

Der Richter verurteilte den Reiseveranstalter zur Rückzahlung des Aufpreises. Zusätzlich hat die Familie Anspruch auf Minderung für die letzte Nacht sowie für den Rück-Umzug.

 

AG Hannover, Az. 562 C 12747/14

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