Erbrecht – Vorsorgen, Streit vermeiden, Werte erhalten
Erbrecht ist eine Kernkompetenz unserer Kanzlei in Köln. Wir beraten Sie bei der Gestaltung Ihrer Nachfolge und vertreten Ihre Interessen nach einem Erbfall. Eine klare Nachlassregelung kann dazu beitragen, spätere Konflikte zu vermeiden.
Wenn Sie verhindern möchten, dass es nach einem Erbfall zu Streitigkeiten zwischen Ihren Angehörigen kommt, sollten Sie Ihren Nachlass eindeutig regeln – durch ein rechtssicheres Testament oder einen individuell erarbeiteten Erbvertrag.
Wir beraten und vertreten Sie umfassend in allen Fragen rund um das Erbrecht – persönlich, erfahren und lösungsorientiert. Zu unseren Leistungen im Erbrecht zählen unter anderem
- Testamentsvollstreckung
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Ausschlagung der Erbschaft
- Erbschein
- Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
- Hinterlegung von Testamenten
- Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
- Schenkung zu Lebzeiten
Unser Ziel: Ihre individuellen Wünsche rechtlich klar umsetzen – damit Ihr Vermächtnis in die richtigen Hände gelangt.
Testament und Nachlassplanung
Wer soll erben, wer soll einzelne Vermögenswerte erhalten und wer soll den Nachlass abwickeln? Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Vorstellungen in einer passenden Nachlassregelung umzusetzen. Dazu gehören die Gestaltung und Überprüfung von Testamenten, die Beratung zu Erbverträgen sowie Schenkungen zu Lebzeiten. Bestehende Verfügungen, familiäre Veränderungen und mögliche Pflichtteilsansprüche beziehen wir in die Planung ein.
Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung
Sie wurden bei der Erbfolge nicht berücksichtigt oder werden als Erbe mit Pflichtteilsforderungen konfrontiert? Wir prüfen die Anspruchsgrundlagen, die erforderlichen Auskünfte und die Bewertung des Nachlasses. Wir begleiten die Erstellung und Prüfung von Nachlassverzeichnissen, die Aufklärung früherer Schenkungen und die Bezifferung von Ansprüchen. Dabei vertreten wir sowohl Pflichtteilsberechtigte als auch Erben.
Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung
Ein Haus, Bankguthaben oder andere Nachlasswerte gemeinsam zu verwalten, führt häufig zu unterschiedlichen Interessen. Wir beraten zur Verwaltung des Nachlasses, zur Nutzung von Nachlassimmobilien und zur Verteilung des Vermögens. Wir erarbeiten Vereinbarungen zur Erbauseinandersetzung und vertreten Sie, wenn eine einvernehmliche Lösung nicht gelingt.
Erbschein, Ausschlagung und Nachlassverbindlichkeiten
Nach einem Todesfall ist oft zunächst zu klären, wer Erbe geworden ist und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Wir beraten zu Erbscheinsverfahren, zur Auslegung von Testamenten, zur Ausschlagung einer Erbschaft und zum Umgang mit Nachlassverbindlichkeiten. Teilen Sie uns bei Ihrer Anfrage bitte mit, ob bereits gerichtliche Schreiben oder Fristsetzungen vorliegen.
Vermächtnisse und Testamentsvollstreckung
Wir unterstützen bei der Durchsetzung und Prüfung von Vermächtnissen sowie bei Fragen zur Testamentsvollstreckung. Dazu gehören die Abwicklung des Nachlasses, Auskunft und Rechenschaft sowie Streitigkeiten über die Tätigkeit oder Vergütung eines Testamentsvollstreckers.
So bereiten Sie die Beratung vor
Hilfreich sind vorhandene Testamente oder Erbverträge, Schreiben des Nachlassgerichts, ein Überblick über die familiären Verhältnisse und die bekannten Vermögenswerte und Schulden. Bei einem Streit bringen Sie bitte auch den bisherigen Schriftwechsel mit. Für die Nachlassplanung genügt zunächst eine Übersicht Ihrer Wünsche und Ihrer familiären und wirtschaftlichen Situation.
Der nächste Schritt
Im ersten Gespräch klären wir Ihr Anliegen, die vorhandenen Unterlagen und mögliche nächste Schritte. Wir besprechen mit Ihnen auch den Umfang des Auftrags und die voraussichtlichen Kosten. Ihre Ansprechpartner im Erbrecht sind Karsten Stickeler und Birgit Witt-Rafati, beide Fachanwälte für Erbrecht.
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Ihre Ansprechpartner

Karsten Stickeler,
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Erbrecht

Birgit Witt-Rafati,
Rechtsanwältin & Fachanwältin für Erbrecht
