Albert Potthast – Partner bis 2023

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht
Geboren 1956 in Köln, hat Albert Potthast – Partner bis 2023 Rechtswissenschaften in Freiburg und Köln studiert. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen 1981 und dem zweiten Staatsexamen 1984 wurde er im gleichen Jahr als Rechtsanwalt zugelassen. 1992 erlangte er die Zulassung als Fachanwalt für Verwaltungsrecht (bis 2019) und 2007 als Fachanwalt für Erbrecht.

Seine Arbeitsschwerpunkte liegen im Erbrecht und allgemeinen Zivilrecht.

Albert Potthast – Partner bis 2023 ist zudem Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Köln (2018–2021) und Vorstandsmitglied bei den Fachanwälten für Erbrecht e.V..


Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht

geboren 1956 in Köln
Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg und Köln
1981 – I. Juristisches Staatsexamen
1984 – II. Juristisches Staatsexamen
1984 – Zulassung als Rechtsanwalt
1992 – Zulassung als Fachanwalt für Verwaltungsrecht (bis 2019)
2007 – Zulassung als Fachanwalt für Erbrecht

Arbeitsschwerpunkte:
Erbrecht
Allgemeines Zivilrecht

Mitgliedschaften:
Rechtsanwaltskammer Köln (Vizepräsident 2018-2021)
Fachanwälte für Erbrecht e.V. (Vorstand)