Verkehrsrecht – Ihr Recht nach dem Unfall und bei Verkehrsverstößen
Wir vertreten Sie nach Verkehrsunfällen bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegenüber Unfallbeteiligten und Versicherungen.
Bei Verstößen im Straßenverkehr – etwa Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß, Alkohol- oder Drogeneinfluss am Steuer – stehen wir Ihnen im Bußgeldverfahren bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren kompetent zur Seite.
Auch im Bereich des Verkehrsstrafrechts bieten wir umfassende anwaltliche Vertretung, etwa bei:
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
- Unfallflucht / Fahrerflucht (§ 142 StGB)
- Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
- Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB)
Wir vertreten Sie in allen Phasen des Strafverfahrens – von der polizeilichen Anhörung bis zur gerichtlichen Hauptverhandlung. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Verkehrsrecht in Köln, wenn es um effektive Verteidigung und Anspruchsdurchsetzung im Straßenverkehr geht.
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Rechtsanwältin