VERKEHRSRECHT

Wir vertreten Sie nach Verkehrsunfällen bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegenüber Unfallbeteiligten und Versicherungen.

Bei Verstößen im Straßenverkehr – etwa Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß, Alkohol- oder Drogeneinfluss am Steuer – stehen wir Ihnen im Bußgeldverfahren bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren kompetent zur Seite.

Auch im Bereich des Verkehrsstrafrechts bieten wir umfassende anwaltliche Vertretung, etwa bei:

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
  • Unfallflucht / Fahrerflucht (§ 142 StGB)
  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
  • Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB)

Wir vertreten Sie in allen Phasen des Strafverfahrens – von der polizeilichen Anhörung bis zur gerichtlichen Hauptverhandlung. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Verkehrsrecht in Köln, wenn es um effektive Verteidigung und Anspruchsdurchsetzung im Straßenverkehr geht.

Birgit Witt-Rafati,
Rechtsanwältin