Wichtige Frist bei der privaten Unfallversicherung

In der privaten Unfallversicherung gibt es einige Fristen, die der Versicherungsnehmer unbedingt beachten muss.

In der Regel muss das Vorliegen eines Dauerschadens = Invalidität innerhalb von 15 oder 24 Monaten nach dem Unfall durch einen Arzt festgestellt worden sein.

Diese Frist wird in den Versicherungsbedingungen geregelt.

Weitere formelle Voraussetzung für eine Leistungsverpflichtung der Versicherung ist es, dass der Anspruch innerhalb der genannten Frist auch beim Versicherer geltend gemacht worden sein muss. Kommt es zum Streit, muss der Versicherungsnehmer den Zugang seines Schreibens nachweisen. Gelingt ihm dieser Beweis nicht, verliert er schon aus diesem Grund seinen Anspruch.

Dies hat das Landgericht Mühlhausen in einem Urteil vom 17.06.2015 entschieden.

In der ärztlichen Bescheinigung muss darüberhinaus auch ausdrücklich festgestellt werden, dass ein Dauerschaden vorliegt. Dass der Arzt nur mit einem derartigen Verlauf „rechne“, reicht in diesem Zusammenhang nicht aus.

Die private Unfallversicherung weist viele Fallstricke für den Versicherungsnehmer auf. Es lohnt sich, bereits in einem frühen Stadium einen qualifizierten Anwalt einzuschalten.

 

LG Mühlhausen, Urteil vom 17.06.2015, Az. 3 O 683/13

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert