Wer trägt die Beweispflicht bei einem Wildunfall?

In einem aktuellen Urteil hat das Amtsgericht München (Az. 123 C 1355323) eine wichtige Entscheidung zur Beweispflicht bei Wildunfällen getroffen. Es geht dabei insbesondere um die Frage, wer nach einem Wildunfall die Existenz des Wildes nachweisen muss, um den Anspruch gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Dieses Urteil hat sowohl für Autofahrer als auch für Versicherungen große Bedeutung, da Wildunfälle zu den häufigsten Schadensfällen im Straßenverkehr gehören.

Der Fall: Unfall durch Ausweichmanöver wegen eines Rehs

Der konkrete Fall betraf eine Autofahrerin, die aufgrund eines plötzlichen Auftauchens eines Rehs ein Ausweichmanöver vollzog, um eine Kollision zu vermeiden. Durch dieses Manöver verlor sie die Kontrolle über das Fahrzeug, was zu einem erheblichen Schaden führte. Die Fahrerin meldete den Unfall ihrer Kaskoversicherung und verlangte die Übernahme der Reparaturkosten. Die Versicherung lehnte jedoch ab, da die Existenz des Rehs nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte.

Die Entscheidung des Gerichts: Beweispflicht beim Versicherungsnehmer

Das Amtsgericht München entschied zugunsten der Versicherung. Der Richter betonte, dass die Beweispflicht in solchen Fällen beim Versicherungsnehmer liegt. Die bloße Behauptung, ein Wildtier sei auf die Straße gelaufen, reicht nicht aus, um den Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen. Der Versicherungsnehmer muss den Nachweis erbringen, dass tatsächlich ein Wildtier die Ursache des Unfalls war.

Dies kann durch verschiedene Beweismittel erfolgen, etwa durch Augenzeugen, Bilder, oder – wenn das Tier getroffen wurde – durch sichtbare Wildspuren oder das Wildtier selbst. Sollte der Versicherungsnehmer dies nicht zweifelsfrei belegen können, ist die Versicherung nicht verpflichtet, den Schaden zu regulieren.

Konsequenzen für die Praxis

Das Urteil hat weitreichende Folgen für die Regulierung von Wildunfällen durch Kaskoversicherungen. In der Praxis sind Wildunfälle oft schwer nachzuweisen, besonders wenn das Tier bei einem Ausweichmanöver nicht verletzt wurde und fliehen konnte. Um zukünftigen Streitigkeiten vorzubeugen, sollten Versicherungsnehmer bei einem Wildunfall bestmöglich Beweise sichern. Dazu gehört, wenn möglich, die Polizei zu verständigen, Zeugen zu benennen und Bilder vom Unfallort zu machen.

Fazit

Das Urteil des AG München unterstreicht die Bedeutung der Beweissicherung bei Wildunfällen. Versicherungsnehmer sind gut beraten, bei einem Wildunfall sorgfältig zu dokumentieren und, wenn nötig, die Polizei hinzuzuziehen, um ihre Ansprüche erfolgreich gegenüber der Versicherung durchsetzen zu können. Dies mag zwar mit Aufwand verbunden sein, ist jedoch essenziell, um im Falle eines Schadens nicht auf den Kosten sitzenzubleiben.

Das Urteil könnte ein Präzedenzfall für ähnliche Fälle sein und den Umgang mit Wildunfällen in der Versicherungspraxis beeinflussen.

Quelle: Mitteilung Legal Tribune Online

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