Am 24. September 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil (Az. X ZR 109/23) die Rechte von Fluggästen bei Flugannullierungen gestärkt. Demnach sind Fluggesellschaften verpflichtet, Passagieren alternative Beförderungsmöglichkeiten anzubieten, selbst wenn sie diese nicht selbst durchführen können.
Hintergrund des Urteils
Im vorliegenden Fall hatte ein Passagier einen Flug von Berlin-Tegel nach Düsseldorf gebucht, der am 29. Juli 2019 um 18:55 Uhr starten sollte. Die Fluggesellschaft annullierte diesen Flug aufgrund von Verspätungen des Vorflugs, die durch gewitterbedingte Slot-Zuteilungen verursacht wurden. Als Ersatz bot die Airline dem Passagier über ihren Online-Bereich mehrere alternative Flüge an, von denen einer noch am selben Tag und die übrigen an den Folgetagen stattfinden sollten. Der Passagier entschied sich jedoch für eine Bahnfahrt.
Entscheidung des BGH
Der BGH stellte klar, dass Fluggesellschaften gemäß Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung verpflichtet sind, Fluggästen eine anderweitige Beförderung anzubieten, wenn der ursprünglich geplante Flug annulliert wird. Dies gilt auch dann, wenn die alternative Beförderung von einem anderen Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird und eine geringere Verspätung als der nächste verfügbare Flug der ursprünglichen Airline aufweist. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Organisation einer solchen Beförderung für die Fluggesellschaft ein unzumutbares Opfer darstellen würde.
Im vorliegenden Fall argumentierte die Fluggesellschaft, dass die Annullierung aufgrund außergewöhnlicher Umstände, nämlich gewitterbedingter Verspätungen, erfolgt sei. Der BGH erkannte diese Umstände an, betonte jedoch, dass die Airline dennoch verpflichtet gewesen wäre, dem Passagier eine zumutbare alternative Beförderung anzubieten. Da dies nicht geschehen war, wurde der Anspruch des Passagiers auf eine Ausgleichszahlung bestätigt.
Auswirkungen für Fluggäste und Fluggesellschaften
Dieses Urteil unterstreicht die Verpflichtung von Fluggesellschaften, bei Annullierungen proaktiv nach alternativen Beförderungsmöglichkeiten zu suchen, um die Unannehmlichkeiten für Passagiere zu minimieren. Fluggäste sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und im Falle einer Annullierung darauf bestehen, dass ihnen alle verfügbaren Optionen, einschließlich der Nutzung anderer Airlines, angeboten werden.
Für Fluggesellschaften bedeutet dies, dass sie ihre internen Prozesse überprüfen und sicherstellen müssen, dass sie in der Lage sind, schnell und effizient auf Flugstörungen zu reagieren und ihren Passagieren angemessene Alternativen bereitzustellen.
Dieses Urteil stärkt die Position der Verbraucher und setzt klare Maßstäbe für die Pflichten von Fluggesellschaften im Umgang mit Flugannullierungen.
Quelle: IWW-Informationsdienste
Schreibe einen Kommentar