Wer sich nicht anschnallt, kann Mitschuld tragen

Ein kürzliches Urteil des Oberlandesgerichts Köln zeigt, dass nicht angeschnallte Autoinsassen bei einem Unfall für Verletzungen anderer Mitfahrer haften können. Im konkreten Fall wurde dies jedoch abgelehnt, da das grob fahrlässige Verhalten des Unfallverursachers überwog. Der Unfall wurde durch einen alkoholisierten Fahrer verursacht, der mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers wollte die Kosten für die Verletzungen der Beifahrerin teilweise auf eine nicht angeschnallte Mitfahrerin abwälzen. Das Gericht entschied jedoch, dass die Hauptschuld beim Verursacher lag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dieses Urteil betont die Wichtigkeit der Anschnallpflicht, da sie nicht nur den Gurtträger, sondern auch andere Fahrzeuginsassen schützen soll. In Fällen von grobem Fehlverhalten anderer Fahrer kann jedoch die Hauptschuld den Unfallverursacher treffen, auch wenn Mitfahrer nicht angeschnallt waren.

Quelle: LTO

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