Wann muss die KFZ-Versicherung regulieren?

Ärger beim Verkehrsunfall

Kommt es zu einem verschuldeten Verkehrsunfall, begleicht die eigene Haftpflichtversicherung die Schäden des Unfallgegners. Das darf sie auch gegen den Willen des eigenen Versicherungsnehmers. Dies hat soeben noch einmal das AG München in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden ( Urteil vom 27.01.2010 Az. 343 C 27107/09).

Auf Grund der Versicherungsbedingungen hat die Versicherung laut Amtsgericht einen Ermessensspielraum.

Die Versicherung hatte den Schaden reguliert und den Versicherungsnehmer hoch gestuft, obwohl dieser widersprochen hatte.

Einwendungen des Versicherungsnehmers zur Frage der Schadensersatzpflicht habe die Versicherung zwar zur Kenntnis zu nehmen, aber im Rahmen ihres Ermessensspielraums selbständig über die Regulierung der gegnerischen Ansprüche zu entscheiden, urteilte auch das AG Köln. Sie verletze ihre Pflichten nur, wenn sie offensichtlich unbegründete Ansprüche ausgleiche, die leicht nachweisbar unbegründet und ohne weiteres abzuwehren seien (Urteil vom 28.01.2009 Az. 269 C 293/08).

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