Wachstumsbeschleunigungsgesetz stellt neue Regeln für Unternehmenserben auf

Seit dem 01.01.2010 gilt das Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Über die Entlastung von Familien hinaus bringt es auch Verbesserungen für Unternehmen. Nicht nur Geschwister, Nichten und Neffen im allgemeinen Erbecht profitieren von dem Gesetz. Auch Firmenerben kommen besser weg.

Nach wie vor sind Vergünstigungen für Firmenerben bei der Erbschaftssteuer an den Erhalt von Arbeitsplätzen gekoppelt. Durch das Wirtschaftsbeschleunigungsgesetz wurden jetzt allerdings die einzuhaltenden Fristen verkürzt und die Mindestlohnsumme verringert. Bisher mussten Erben den Betrieb sieben Jahre fortführen und dabei auf eine Lohnsumme von insgesamt 650 % kommen. Nur dann zahlten sie lediglich 15 % der sonst fälligen Erbschaftssteuer.

Jetzt reichen für die Erlangung der Steuervergünstigung fünf Jahre an Unternehmensfortführung und 400 % Lohnsumme aus.

Keine Erbschaftssteuer muss der Erbe nunmehr zahlen, wenn er sich verpflichtet, das Unternehmen sieben Jahre fortzuführen und innerhalb dieses Zeitraumes eine Lohnsumme von 700 % aufzubringen.

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