Versicherungsschutz in der Betriebsunterbrechungsversicherung wegen corona-virus-bedingter Betriebsunterbrechung

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Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie sind Restaurants, Hotels und teilweise auch Produktions-betriebe derzeit faktisch stillgelegt. Eine solche seuchenbedingte Betriebsschließung hielt bis vor wenigen Monaten noch kaum jemand für denkbar. Gleichwohl haben viele Unternehmer hier im Rahmen einer Betriebsunterbrechungsversicherung Vorsorge getroffen.

Ob in einer Betriebsunterbrechungspolice auch das nun eingetretene Szenario einer SARS-COVII/Covid-19-Pandemie-bedingten Betriebsschließung abgesichert ist, beurteilt sich allerdings im Einzelfall.

Viele Versicherer haben erweiterte Deckungsbausteine oder Plus-Policen angeboten, die ausdrücklich auf das Infektionsschutzgesetz Bezug nehmen. Einige Versicherungsgesellschaften leisten dementsprechend auch jetzt bereits für die corona-bedingte Betriebsunterbrechung, während ein Großteil der Versicherer entsprechende Anfragen pauschal ablehnt.

Da das Corona-Virus bei Abschluss der Versicherungsverträge noch nicht bekannt war, kann dies natürlich nicht namentlich im Versicherungsschein erwähnt worden sein.

Eine genaue Prüfung des Deckungsumfangs sowie der möglicherweise bereits vorliegenden Leistungsablehnung des Versicherers durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht ist daher jedenfalls dann, wenn eine sogenannte All-Risk-Police, Extended Coverage oder eine irgendwie als Betriebsschließungplus bzw. anderweitig erweiterte Deckung abgeschlossen wurde.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Fachanwälte der Kanzlei Potthast Rechtsanwälte auch jetzt selbstverständlich telefonisch und per E-Mail oder per Skype zur Verfügung.

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