TV Bericht: defacto: Zweifelhalfte Methoden – Wie sich Versicherungen um Zahlungen drücken

In einem sehenswerten, gut 6minütigen Fernsehbeitrag  des landespoltischen Magazins des Hessischen Rundfunks „defacto“  wird sich mit den Praktiken eines Versicherers auseinandergesetzt.

Ein junger Mann hatte dort eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Nach einem schweren Unfall, der zur Berufsunfähigkeit führte, wurden seitens des Unternehmens jedoch Zahlungen mit dem Hinweis verweigert, der Geschädigte habe bei Versicherungsbeginn arglistig Vorerkrankungen verschwiegen. Tatsächlich waren die entsprechenden Fragen von dem Versicherungsvertreter mit Nein beantwortet worden, da der Geschädigte nur Bagatellerkrankungen vorwies. Trotzdem beruft sich der Versicherer – auch dem Magazin gegenüber – auf unrichtige Angaben bei Versicherungsbeginn und verweigert eine Zahlung.

Quelle: Magazin „defacto“ HR

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