Trödelei oder berechtigte Sorge?

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In einem kürzlich entschiedenen Fall des Amtsgerichts München wurde eine Familie nach ihrem Türkei-Urlaub mit einer unangenehmen Überraschung konfrontiert. Der Rückflug, ursprünglich für den späten Abend geplant, wurde spontan vorverlegt – um ganze vier Stunden. Trotz aller Bemühungen, rechtzeitig am Flughafen zu sein, verpasste die Familie den Flug und musste teure Ersatztickets kaufen. Doch das Geld für diese Tickets sehen sie nicht wieder, wie das Gericht entschied.

Die Faktenlage

Die Familie erfuhr am letzten Tag ihres Urlaubs in Antalya erst beim Auschecken aus ihrem Hotel, dass der Rückflug bereits um 19:50 Uhr statt um 23:55 Uhr stattfinden sollte. Ein Shuttle-Bus wurde für 16:35 Uhr organisiert, um sie zum Flughafen zu bringen. Doch anstatt direkt zu diesem Bus zu gehen, entschloss sich die Familie, noch einen Abstecher zum Bruder des Familienvaters zu machen, um dort im Hotelsafe gelagerte Reisedokumente abzuholen.

Die Familie verbrachte jedoch mehrere Stunden damit, den Bruder zu finden, der sich auf einem Markt in Antalya aufhielt, und die Reisedokumente aus seinem Hotelzimmer zu holen. Schließlich verpassten sie den Shuttle-Bus und mussten ein Taxi nehmen, das sie zwar noch zum Flughafen brachte, aber zu spät: Das Boarding war bereits abgeschlossen.

Die Entscheidung des Gerichts

Die Familie argumentierte, dass sie nicht ordnungsgemäß über die Vorverlegung des Fluges informiert worden sei und dass es ihnen unter den gegebenen Umständen unmöglich gewesen sei, rechtzeitig am Flughafen zu sein. Das Amtsgericht München zeigte sich jedoch unbeeindruckt. Es befand, dass es durchaus möglich und zumutbar gewesen wäre, alles Notwendige vor der Abfahrt des Shuttles zu organisieren. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die Darstellung der Ereignisse von 12:00 bis 15:00 Uhr unklar und wenig überzeugend gewesen sei.

Die Konsequenzen

Die Klage auf Erstattung der Kosten für die Ersatztickets wurde abgewiesen. Stattdessen muss sich die Familie mit einer Minderung des Reisepreises um etwa 83 Euro zufriedengeben, da der vorverlegte Rückflug die Reise verkürzt hat.

Fazit

Dieser Fall verdeutlicht einmal mehr die Herausforderungen, denen Reisende bei kurzfristigen Flugänderungen gegenüberstehen. Gleichzeitig zeigt er jedoch auch, dass Gerichte strenge Maßstäbe anlegen, wenn es darum geht, ob eine Flugverlegung tatsächlich unüberwindbare Hindernisse darstellt. Reisende sollten in solchen Situationen nicht nur schnell handeln, sondern ihre Entscheidungen auch gut dokumentieren, um im Falle eines Rechtsstreits besser abgesichert zu sein.

AG München, Urt. v. 30.01.2024, Az. 172 C 14078/23

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