Schlagwort: Stornierungskosten


  • Wer zu früh zurücktritt, zahlt Stornokosten

    Das Amtsgericht München hat in einem Urteil vom 27.10.2020 entschieden, dass ein Pauschalreise-teilnehmer, der bereits Anfang April 2020 von einer gebuchten Kreuzfahrt, die Anfang Juli 2020 hätte stattfinden müssen, zurückgetreten ist, die vertraglich vereinbarte Stornogebühr zahlen muss. Die Klägerin des damaligen Rechtsstreits hatte für sich und ihre Familie am 24.01.2020 eine Kreuzfahrt in der Ostsee…

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