Rückkehr aus Risikogebiet: Quarantäne?

Wer aktuell aus einem sogenannten Risikogebiet wieder nach NRW einreist, unterliegt der Coronaeinreiseverordnung. Danach muss man sich entweder für zwei Wochen in Quarantäne begeben oder aber einen negativen Test vorlegen.

Es stellt sich nun die Frage, wie diese Verordnung kontrolliert und durchgesetzt wird, drohen Bußgelder?

Michael Schulte Beckhausen, Rechtsanwalt und Experte für Reiserecht hat in einem Beitrag für den WDR Stellung genommen: Wie läuft es eigentlich mit der Quarantäne?

Der Beitrag findet sich hier auf der Seite des WDR und kann ab Minute 05:02 angesehen werden. Weitere Informationen finden sich darüber hinaus hier.

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