Rücktritt des Versicherers unwirksam!

Falls der Vertreter den Antrag ausgefüllt hat !

Gerade bei hohen Versicherungssummen wie in der Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung bemühen sich die Versicherer darum, sich ihrer Leistungspflicht zu entziehen.

Regelmäßig wird dann der ursprüngliche Versicherungsantrag durchforstet. In vielen Fällen wird dem Versicherungsnehmer vorgeworfen, er habe falsche, unvollständige oder gar keine Angaben zu seinen gesundheitlichen Verhältnissen gemacht. Dies veranlasst die Versicherungen dann zu Anfechtung oder Rücktritt vom Vertrag.

In fast allen Fällen ist jedoch der Antrag durch den jeweiligen Vertreter ausgefüllt worden. Nach ständiger Rechtsprechung muss in diesen Fällen der Versicherer beweisen, dass der Vertreter die angeblich falsch beantworteten Fragen überhaupt gestellt hat.

Kann dieser Nachweis – wie es häufig vorkommt –   nicht geführt werden, greifen Anfechtung oder Rücktritt nicht durch; der Versicherer muss bezahlen!!

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