Reiseveranstalter haftet bei Hygienemängeln für Erkrankung

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Wenn Urlauber in Ferienhotels wegen Hygienemängeln erkranken, muss der Reiseveranstalter dafür haften.Voraussetzung ist jedoch, dass eine signifikant hohe Zahl an Gästen betroffen sein muss.Außerdem muss ausgeschlossen werden können, dass sich die Urlauber außerhalb des Hotels oder einer anderen Unterkunft mit den Krankheitskeimen infiziert haben.

In einem vom AG Solingen entschiedenen Rechtsstreit waren diese Voraussetzungen erfüllt, denn es handelte sich um eine pauschal gebuchte Nilkreuzfahrt. Von 40 Mitgliedern einer Reisegruppe erkrankten nach und nach 30 Personen an ähnlichen Symptomen: Durchfall, Magen-und Darmkrämpfe, Schüttelfrost, Gliederschmerzen.

Vor allem die Schilderungen der Betroffenen und Zeugen beeindruckten den Richter: Von den Gästen benutzte Gläser und Besteck wurden an Bord in einem mit Wasser gefüllten Sektkübel gereinigt, die Gläser anschließend vom Bordpersonal mit gebrauchten Servietten poliert. Dies Servietten waren zuvor von den Tischen der Gäste eingesammelt worden.

Für das Gericht stand fest, dass der Pauschalreisende durch die Hygienemängel schwer erkrankt sei. Er erhielt knapp 40 % des Reisepreises zurück und dazu ein Schmerzensgeld.

AG Solingen, Urteil vom 01.09.2010 Az. 14 C 143/09

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