Rechtschutzversicherung muss dem Versicherungsnehmer glauben nicht dem Gegner

Wann der Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung eintritt ist häufig streitig. Denn nur wenn der Versicherungsfall nach Abschluss des Versicherungsvertrages und einer ggf. vereinbarten Wartefrist aber noch vor dessen Ende eintrat muss die Rechtschutzversicherung die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung tragen.

Der Versicherungsfall ist zu dem Zeitpunkt eingetreten, an die behauptete Rechtsverletzung erstmals eingetreten ist. Also z.B. erst, dann wenn der Mieter die Miete nicht mehr zahlt oder die Versicherung nach einem Widerruf die Beiträge zur Lebensversicherung nicht zurückzahlt, Es kommt nicht darauf an, wann das zugrunde liegende Vertragsverhältnis abgeschlossen wurde.

Für die Rechtschutzversicherer waren daher der Dieselskandal und die Welle von „Widerrufsjokern“ in der jüngsten Vergangenheit ziemlich teuer. In den neuesten Bedingungen hat die Branche nach Möglichkeiten gesucht, den Versicherungsschutz einzugrenzen und dabei neben dem ausdrücklichen Auschluss der Deckung für Widerrufsfälle oder Dieselklagen vorgesehen, dass für die Beurteilung einer Behaupteten Rechtsverletzung nicht mehr allein auf die Angaben des Versicherungsnehmers sonderen auch des Gegners abgestellt werden kann.

Der BGH hat diese Klausel nun mit Urteil vom 31.03.2021 – Aktenzeichen IV ZR 221/19 für unwirksam erklärt, da sie den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligt. Der Versicherungsnehmer erwartet für seine Prämien Unterstützung im Rechtschutzfall.

„Dieser Unterstützung ist es immanent, dass der Rechtsschutzversicherer bei der Bestimmung des Versicherungsfalles die Tatsachen zugrunde legt, mit denen der Versicherungsnehmer sein Rechtsschutzbegehren begründet, denn nur so wird diesem die erwartete Unterstützung seines Rechtsschutzversicherers zuteil. Dabei ist vor allem entscheidend, dass bei der Festlegung des für die Leistungspflicht des Versicherers maßgeblichen Verstoßes noch kein Raum ist, Tatsachenbehauptungen einerseits des Versicherungsnehmers und andererseits des Anspruchsgegners jeweils auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen oder zu beweisen.“

Die Rechtschutzversicherung muss also den Angaben des Versicherungsnehmers glauben.

Haben Sie Zweifel an einer Deckungsablehnung Ihres Versicherers, sollten sie diese durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht überprüfen lassen.



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