In der EU-Verordnung 261/2004 sind die Rechte von Fluggästen geregelt.
Ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen besteht nicht nur bei Ausfällen, sondern auch nach Rechtsprechung von EuGH und BGH bei erheblichen Verspätungen. Die Fluggesellschaften wimmeln meistens die geltend gemachten Ansprüche erst einmal mit falschen Begründungen ab.
Lassen Sie sich nicht abschrecken!!
Bei kompetenter Anspruchsbegründung wird meistens doch noch gezahlt, oft jedoch erst bei Einschaltung der Gerichte!
Je nach Entfernung in Flugkilometern sind die Ansprüche der Höhe nach gestaffelt:
250 €, 400 € oder 600 €.
Wir helfen Ihnen weiter!
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