OLG Bamberg entscheidet zugunsten freier Anwaltswahl für Rechtsschutzversicherte

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In einem Berufungsverfahren vor dem OLG Bamberg obsiegte die Rechtsanwaltskammer München über einen Rechtsschutzversicherer. Nach Auffassung des OLG ist es nicht statthaft, dass der Rechtsschutzversicherer einem Versicherungsnehmer für zukünftige Schadensfälle eine höhere Selbstbeteiligung in Aussicht stellt, wenn dieser im aktuellen Rechtsschutzfall nicht einen von dem Rechtsschutzversicherer empfohlenen Anwalt mandatiert.

Die Vorinstanz bei dem LG Bamberg sah es noch als unproblematisch an, dass der Rechtsschutzversicherer seinen Versicherungsnehmern Vergünstigungen in Aussicht stellt, wenn diese darauf verzichten, frei einen Anwalt auszuwählen sondern der Empfehlung des Versicherers folgen.

Das OLG hat die Revision zum BGH zugelassen, der nun über diesen Fall entscheiden muss.

Quelle

OLG Bamberg, Urteil vom 20.06.2012, Az. 3 U 236/11

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