Mein Flug wurde annulliert – was tun?

In der Tagespresse wird aktuell berichtet, dass die Fluggesellschaften Lufthansa und Eurowings für die bevorstehenden Sommerwochen tausende Flüge annulliert haben.

Wenn Sie davon betroffen sind, können Sie Ihre Rechte nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung geltend machen.

Sollten Sie über die Annullierung weniger als zwei Wochen vor der geplanten Abflug informiert worden sein, steht Ihnen eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person zu.

Darüberhinaus ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen entweder eine Alternativbeförderung anzubieten oder den Flugpreis zurückzuerstatten. Wenn Sie sich selbst ein Ersatzticket besorgen, können Sie auch eventuelle Mehrkosten verlangen.

Wir helfen Ihnen bei Problemen mit Fluggesellschaften schnell und nachdrücklich weiter; meistens müssen die Kosten für den Anwalt zusätzlich von der Fluggesellschaft übernommen werden!

Potthast Rechtsanwälte PartG
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