Manipulation der Zeiterfassung – Degradierung eines Beamten

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Ein Beamter kann degradiert werden, wenn er das Zeiterfassungsgerät seiner Dienststelle derart falsch bedient hat, dass er das Haus verlässt, ohne sein Gehen zu verbuchen und die zuvor unterlassene „Gehen-Buchung“ erst zu einem späteren Zeitpunkt nachholt, nachdem er sich Zutritt zur Dienststelle mit einem persönlichen Chip verschafft hat.

 

Dies hat das Verwaltungsgericht Trier in einem Urteil vom 01.04.2014 entschieden.

 

Der Beamte einer Verbandsgemeinde hatte die Dienststelle an 170 Tagen verlassen, ohne sich korrekt auszubuchen. Die Gesamtdauer seiner Abwesenheiten steht nicht fest.

Durch sein Verhalten hat der Beamte nach Ansicht des VG vorsätzlich schwer gegen die ihm obliegenden Dienstpflichten verstoßen. Er war Leiter der Sachgebietsgruppe Organisation und hat daher den ihm eingeräumten Vertrauensvorschuss schwer missbraucht. Zudem hat er seinerzeit selbst an der Einführung der elektronischen Zeiterfassung mitgewirkt.

Von einer Entfernung aus dem Dienst sei nur in Anbetracht der besonderen Umstände des Einzelfalles abzusehen. Wegen einer Erkrankung der Ehefrau sei die häusliche Situation belastet, der Beamte sei geständig und stehe kurz vor der Pensionierung. ferner könne er auf eine lange unbeanstandete Dienstzeit zurückblicken, in der er überdurchschnittliche Leistungen erbracht habe.

Er habe nach Auffassung der Richter jedoch bis zuletzt die Motive für seine Handeln nicht lückenlos und nachvollziehbar dargelegt, weshalb er um zwei Besoldungsstufen habe zurückgestuft werden müssen.

 

VG Trier, Urteil vom 01.04.2014 Az. 3 K 1802/13.TR.

 

Anmerkung:

Der Sachverhalt zeigt, dass Disziplinarverfahren für Beamte schnell zu einer Existenzgefährdung führen können. Wir raten daher, sich bereits bei der Einleitung von Vorermittlungen anwaltlich vertreten zu lassen. Machen Sie ohne anwaltliche Beratung keine Angaben zur Sache!

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