Leistungsverweigerung des Versicherers bei nicht gezahlter Prämie zulässig?

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Eine  wichtige Entscheidung zu einem versicherungsrechtlichen Dauerbrenner hat das OLG Stuttgart getroffen.

Ein Kaskoversicherer hatte seinem Versicherungsnehmer die Leistung versagt, weil die Versicherungsprämie nicht gezahlt worden war. Die Fallproblematik ist besonders um den Jahreswechsel aktuell, wenn die Versicherungsrechnungen versandt werden.

Nach der gerichtlichen Entscheidung wird der Versicherer aber nur dann leistungsfrei, wenn er den Nachweis führen kann, dass der Versicherungsnehmer die Rechnung auch erhalten hat. Wird die Rechnung aus Kostengründen – wie allgemein üblich – nur mit einfacher Post versendet, ist dieser Nachweis nicht möglich.

Dieses Risiko muss die Versicherung tragen!

Es empfiehlt sich also bei Deckungsverweigerung wegen Prämienverzug eine kompetente anwaltliche Beratung!

 

OLG Stuttgart, Urteil vom 10.09.2015, Az. 7 U 78/15

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