Die AachenMünchener Lebensversicherung darf nach einem neuen Urteil des Landgerichts Köln umstrittene Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfeststellung und zum Stornoabzug in ihren Policen nicht mehr verwenden.
Nach Auffassung des Gerichts benachteiligen diese Klauseln Kunden der Versicherung unangemessen.
Das Urteil gehört zu einer Serie von Prozessen, die die Verbraucherzentrale Hamburg zurzeit vor verschiedenen Landgerichten in Deutschland führt. Auch andere Lebensversicherer hatten sich geweigert, die seit Mitte 2012 gültige Rechtsprechung des BGH umzusetzen. Danach dürfen Verbraucher bei einer Lebensversicherung im Falle vorzeitiger Kündigung wegen einer nachteiligen Verrechnung von Abschlusskosten und Provisionen sowie einer Art Kündigungsstrafe nicht mehr soviel Geld verlieren, wie bisher.
LG Köln, Urteil vom 25.06.2014, Az. 26 O 18/14
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