Andauernder Lärm im Urlaub ist häufig ein Reisemangel, für den Urlauber vom Veranstalter Geld zurückfordern können.
Einen solchen Fall hatte das Landgericht Frankfurt zu entscheiden.
Gäste in einem Luxushotel auf den Malediven konnten an ihrem Strand weder baden noch sich aufhalten, weil dort von sechs Uhr morgens bis zum frühen Abend Wasserflugzeuge starteten und landeten. Für eine alternative Unterkunft hätten sie einhundert Prozent Stornogebühren zahlen sollen. Sie suchten sich stattdessen auf eigene Faust ein Ausweichquartier.
Das Gericht hielt eine fünfzigprozentige Minderung für angemessen.
Außerdem erhielten die Reisenden auch die Mehrkosten für die Ersatzunterkunft zurück und für die betroffenen Urlaubstage eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit. Schließlich wurde noch eine hundertprozentige Minderung für den Umzugstag zugesprochen.
Landgericht Frankfurt a. M., Urteil vom 22.05.2019 Az. 2-24 O 149/18
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