Keine Betreuung durch Fluglinie – Schmerzensgeldanspruch

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Bei großen Verspätungen oder Flugausfällen haben Reisende nicht nur ein Recht auf Ausgleichszahlungen. Zusätzlich stehen ihnen unentgeltliche Betreuungsleistungen zu, vor allem Mahlzeiten und Erfrischungen. Das AG Rüsselsheim hatte in einem Sachverhalt zu entscheiden, in dem einem Fluggast diese Betreuungsleistungen verweigert wurden.

Der Reisende wollte von Santo Domingo in der Dominikanischen Republik nach Frankfurt zurückfliegen. Zuerst verspätete sich der Abflug, dann wurden alle Passagiere mit einem Bus vom Flughafen Santo Domingo zum Flughafen Punta Cana gebracht. Außerdem ging der Flug jetzt nach München. Für den an Diabetes erkrankten Reisenden das Schlimmste: Statt nach dem Einchecken gegen 13 Uhr bekam er erst am Bord der Maschine nach München etwas zu trinken. In der Abflughalle in Santo Domingo waren alle Geschäfte geschlossen, ebenso alle Kioske in Punta Cana. Trotz mehrfacher Bitte gab das Abfertigungspersonal dem Mann kein Wasser.

Das AG Rüsselsheim sprach ihm ein Schmerzensgeld von 200 Euro zu. Hinzu kommt noch die für Langstreckenflüge geltende Ausgleichszahlung von 600 Euro wegen der Annullierung der ursprünglichen Flugroute.

 

AG Rüsselsheim, Urteil vom 11.07.2013, Az. 3 C 479/13

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