Kann ich ein gemeinschaftliches Testament wieder ändern? – Bindungswirkung –

Wer als Ehegatte von der Möglichkeit Gebrauch macht und ein gemeinschaftliches Testament  errichtet,  muss sich des Risikos bewusst sein, dass einmal getätigte Erbeinsetzungen nur noch schwer zu ändern sind. Nach dem Tode des Erstversterbenden sind sie in der Regel bindend.

Bei der Errichtung eines Testamentes sollte daher überlegt werden, ob und unter welchen Umständen auch nach dem Tod eines Partners ein Testament noch verändert werden kann.  Fehlt hier eine spezielle Regelung kann nur noch durch Auslegung eines Testaments versucht werden, Gestaltungsmöglichkeiten zu eröffnen.

Wer vermeiden will durch ein schnell errichtetes Testament später in dessen Auswirkungen überrascht zu werden, sollte die vielfältigen Möglichkeiten vorab professionell durchdenken und einen anwaltlichen Rat nicht scheuen.

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