Auch Soldaten im Ruhestand unterliegen einer Treuepflicht zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied, dass ein pensionierter Soldat degradiert werden darf, wenn er sich aktiv der sogenannten Reichsbürgerbewegung anschließt, die die Legitimität der Bundesrepublik in Frage stellt.
Der Fall im Detail
Ein ehemaliger Soldat geriet in Reichsbürger-Kreise und beantragte 2015 einen „Staatsangehörigenausweis“ beim Landratsamt. Er gab an, im „Königreich Bayern“ geboren zu sein und forderte später, die Verwaltung treuhänderisch zu übernehmen, bis „der Heimatstaat seine Souveränität zurückerlangt“ habe. 2021 nahm er an einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen teil, auf der er mit einem Schild Polizei und KZ-Aufseher verglich. Das Truppendienstgericht entzog ihm seine Ruhestandsbezüge, doch das BVerwG korrigierte das Urteil und setzte stattdessen eine Degradierung zum Hauptfeldwebel a.D. fest.
Falsche Normanwendung
Das BVerwG stellte klar, dass die Verurteilung auf einer falschen Rechtsgrundlage basierte. Die Norm, die das Truppendienstgericht angewendet hatte, setze die Wiederverwendungsfähigkeit voraus, die beim über 65-Jährigen nicht mehr gegeben war.
Verfassungstreuepflicht auch nach dem Dienst
Das BVerwG urteilte dennoch, dass der Soldat durch sein Verhalten in besonders intensiver Weise gegen die Verfassungstreuepflicht verstoßen habe. Seine enge Verbindung zur Reichsbürgerbewegung und sein Verhalten machten eine Disziplinarmaßnahme erforderlich. Sein Auftritt bei der Corona-Demonstration sei jedoch von der Meinungsfreiheit gedeckt, da er damit den Nationalsozialismus nicht verherrlichte.
Fazit
Dieses Urteil zeigt, dass ehemalige Soldaten auch im Ruhestand ihre Treuepflicht zur Verfassung wahren müssen. Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung können ernste disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen, selbst wenn die Betroffenen keine dienstliche Verwendung mehr haben.
BVerwG, Urteil vom 15.08.2024 – 2 WD 6.24
Quelle: Pressemitteilung beck-aktuell
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