Herabsetzung des Krankentagegeldes in Versicherungsbedingungen unzulässig

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Der Bundesgerichtshof hat die Regelung über die Herabsetzung des Krankentagegeldes in § 4 Abs. 4 der Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung 2009 wegen Intransparenz für unwirksam erklärt.

 

Nach diesen Regelungen war der Versicherer berechtigt, die vertraglich vereinbarte Höhe des Krankentagegeldes herunterzusetzen, wenn das Nettoeinkommen der versicherten Person unter das dem Vertrag zugrunde gelegte Einkommen gesunken war.

Nach Auffassung des BGH kann ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer diesen Vorschriften jedoch schon nicht entnehmen, welcher Bemessungszeitpunkt und- zeitraum für den gebotenen Vergleich des dem Vertrag zugrunde gelegten mit dem gesunkenen Nettoeinkommen maßgeblich sein soll. Zudem lässt die Klausel offen, wie sich dieses „Nettoeinkommen“ bei beruflich selbständigen Versicherungsnehmern zusammensetzt.

Dieses Ergebnis führt zur Unwirksamkeit der fraglichen Klausel.

 

BGH, Urteil vom 06.07.2016, Az. IV 44/15

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