Ein kürzliches Urteil des Amtsgerichts München (Az. 338 C 15281/24) macht deutlich, dass Senioren im öffentlichen Nahverkehr besondere Vorsicht walten lassen sollten. Ein 76-jähriger Fahrgast, der in einem Münchner Linienbus stürzte, erhielt kein Schmerzensgeld, da sein Mitverschulden die Haftung des Unfallverursachers aufhob.
Der Vorfall
Der Senior war in München mit einem Linienbus unterwegs und hielt sich mit einer Hand am Handlauf fest, während die andere auf einem Einkaufstrolley ruhte. Als der Busfahrer plötzlich bremsen musste – aufgrund eines Pkw, der unsachgemäß die Spur wechselte – verlor der Mann das Gleichgewicht und stürzte. Er machte den Autofahrer verantwortlich und forderte 2.000 Euro Schmerzensgeld.
Das Urteil des AG München
Das Amtsgericht München erkannte zwar an, dass der Autofahrer durch sein Fehlverhalten die Vollbremsung verursacht hatte. Doch das Gericht hob die Haftung aufgrund des Mitverschuldens des Senioren auf. Laut § 14 Abs. 3 Nr. 4 BOKraft müssen Fahrgäste für sicheren Halt im Bus sorgen, was der Senior in diesem Fall nicht getan hatte. Eine Stabilisierung mit nur einer Hand sei unzureichend, um plötzliche Bremsmanöver abzufangen – insbesondere im Stadtverkehr, wo solche Manöver häufig auftreten.
Der Trolley als Risiko
Der Einkaufswagen des Seniors erwies sich im Urteil als weiterer Nachteil. Der 76-Jährige hielt ihn während des Sturzes fest und konnte so nicht beide Hände zum Abstützen nutzen. Der Trolley selbst wurde bei der Vollbremsung zum gefährlichen Objekt, das unkontrolliert im Bus herumgeschleudert wurde.
Empfehlung für Fahrgäste
Das Amtsgericht rät Fahrgästen, insbesondere Senioren, nach Möglichkeit einen Sitzplatz zu wählen, wenn ausreichend Platz vorhanden ist. Videoaufnahmen zeigten, dass im Bus freie Sitzplätze zur Verfügung standen – hätte der Senior einen genutzt, wäre der Unfall vermeidbar gewesen.
Dieses Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, verweist auf ein ähnliches Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig von 2023. Fahrgäste sollten die Bedeutung einer festen Sitzposition im Nahverkehr nicht unterschätzen, um sich und andere zu schützen.
Quelle: beck-aktuell
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