In der Praxis eines auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwaltes tritt häufig der Fall auf, dass sich zwar jemand gute Gedanken über seinen Nachlass gemacht hat, aber es bei der Umsetzung zu Fehlern gekommen ist.
So können z.B. bestimmte Formvorschriften nicht beachtet worden sein, so dass das errichtete Testament zwar inhaltlich richtig, aber aufgrund des Formverstoßes unwirksam ist. Ebenfalls schwerwiegend sind inhaltliche Fehler. So kann z.B. der Wille der Erblasserin/des Erblassers unklar formuliert sein, so dass das Testament interpretiert werden muss mit einem Ergebnis, dass nicht gewollt war.
Oder Formulierungen im Testament führen dazu, dass Streit unter den Erben entsteht – etwas, was eigentlich durch das Testament hätte vermieden werden sollen.
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