Getrennte Zahlungen können Versicherungsschutz kosten: Ein teurer Urlaub in den USA

Eine Urlaubsreise in die USA endete für ein Ehepaar mit einer finanziellen Belastung von rund 32.000 US-Dollar. Die Ehefrau musste sich dort einer dringenden Gallenblasenentfernung unterziehen. Trotz bestehender Auslandskrankenversicherung weigerte sich die Versicherungsgesellschaft, die Behandlungskosten zu übernehmen. Doch wie kam es dazu?

Die Tücke im Detail: Kreditkartenbedingungen

Der Ehemann hatte über seine Kreditkarte eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen. Laut den Versicherungsbedingungen bestand der Schutz jedoch nur, wenn die Reise mit eben dieser Kreditkarte bezahlt wurde. Während der Mann seinen Flug mit seiner Karte beglich, zahlte die Ehefrau die Flüge für sich und den gemeinsamen Sohn mit ihrer eigenen Kreditkarte.

Gerichtliche Auseinandersetzung ohne Erfolg

Der Ehemann klagte gegen die Entscheidung der Versicherung. Nachdem er in der ersten Instanz unterlag, ging er in Berufung. Doch auch das Oberlandesgericht Bremen bestätigte die Auffassung der Versicherung. In ihrem Hinweisbeschluss vom 21.08.2024 (Az. 3 U 46/23) stellten die Richter fest, dass kein Versicherungsfall vorliegt, da die Reise der Ehefrau nicht mit der Kreditkarte des Versicherungsnehmers bezahlt wurde.

Klarheit in den Versicherungsbedingungen

Das Gericht betonte, dass die Bedingungen weder intransparent noch überraschend seien. Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer könne erkennen, dass der Versicherungsschutz an die Bezahlung der Reise mit der Kreditkarte geknüpft ist. Dieser „Karteneinsatz“ wird mehrfach und deutlich in den Versicherungsbedingungen erwähnt.

Lehren für Reisende und Versicherungsnehmer

Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung, die Versicherungsbedingungen genau zu lesen und zu verstehen. Wer darauf vertraut, dass Familienmitglieder automatisch mitversichert sind, könnte eine teure Überraschung erleben. Es ist essentiell, bei gemeinsamen Reisen darauf zu achten, dass alle Buchungen über die entsprechende Kreditkarte erfolgen, wenn der Versicherungsschutz daran gebunden ist.

Fazit

Versicherungsschutz kann an spezifische Bedingungen geknüpft sein, die im Ernstfall übersehen werden. Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, sich im Vorfeld genau zu informieren und alle Voraussetzungen für einen umfassenden Schutz zu erfüllen. Ein kleiner Fehler bei der Bezahlung kann sonst zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

OLG Bremen, OLG Bremen, Beschluss vom 21.08.2024 – 3 U 46/23

Quelle: beck-aktuell

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