Gebäudeschäden nach Starkregen; was ist versichert, was nicht?

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Extreme Wettereignisse , wie zuletzt am 14./15. Juli 2021, haben zu erheblichen Gebäudeschäden geführt. Vielen Eigentümer sich daher die Frage nach dem Versicherungsschutz im Zusammenhang mit Starkregen. Denn häufig ist der Geschädigte mit ablehnenden Schreiben seiner Wohngebäudeversicherung konfrontiert. Mancher hat vielleicht sogar davon abgesehen, den Schaden überhaupt zu melden, da für das Gebäude keine Elementarversicherung bestand. Es stellt sich die Frage: „Was ist denn eigentlich in der Elementarversicherung versichert?“

Neben der Wohngebäudeversicherung soll die Elementarversicherung Schäden durch weitere Naturgefahren wie Erdbeben, Überschwemmung, Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch etc. absichern. Was genau unter den versicherten Gefahren zu verstehen ist, ergibt sich dann aus dem Kleingedruckten des Versicherers.

Starkregen an sich ist dabei als versichertes Ereignis bzw. versicherte Gefahr alleine meist nicht erfasst. In der Regel werden die Begriffe Überschwemmung oder Rückstau in den Versicherungsbedingungen verwandt, wobei eine Überschwemmung eine Überflutung des versicherten Grundstückes mit erheblichen Mengen an Oberflächenwasser voraussetzt. Dieses Oberflächenwasser kann entweder aus Gewässern austreten, Starkregen, der sich auf dem Grundstück angesammelt oder sogar Grundwasser, welches an die Erdoberfläche getreten ist, sein.

Den Umstand, dass erhebliche Mengen Wasser das versicherte Grundstück bedecken, muss der Versicherungsnehmer im Zweifelsfall nachweisen können. Hier ist es hilfreich, wenn Fotos des überfluteten Gartens oder Aussagen von Nachbarn, die bestätigen können, dass das Wasser im Garten stand, vorliegen.


Ein Reinregnen ist in der Regel nicht versichert. Alleine Starkregen, der dann vom Wind gegen Türen oder andere Öffnungen im Haus gedrückt wird, z. B. in den Kamin hinein, ist in der Regel nicht versichert. Mitversichert ist in der Elementarversicherung meist der Rückstau, dass heißt Wasser tritt durch überlastete Ableitungsrohre oder damit verbundene Einrichtungen in das Gebäude ein.

Die erste Frage die sich daher immer stellt, ist wo ist das Wasser hergekommen und welche Art von Wasser ist es?

Grundwasser ist meist nur dann versichert, wenn es zuvor an die Erdoberfläche gedrungen ist. Abwasser kann als Rückstauschaden versichert sein. Aber auch ohne das Vorliegen einer besonderen Elementargefahrenversicherung kann eine Schaden durch Abwasser versichert sein, wenn es zu einem Bruch einer innenliegenden Abwasserleitung kam und diese von der allgemeinen Wohngebäudeversicherung erfasst ist.

Es lohnt sich daher in jedem Falle, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen und ablehnende Aussagen des Versicherers unter Berücksichtigung der allgemeinen Vertragsbedingungen neu zu beurteilen.

Beachten Sie hierbei: Versicherungsbedingungen sind immer aus der Sicht des durchschnittlichen Versicherungsnehmers auszulegen. Das gilt auch für die in den Bedingungen verwandten Begriffe.

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