Verkehrsverstöße in der 2-jährigen Probezeit können für Fahranfänger unangenehme Konsequenzen haben.
Nach dem ersten Delikt ordnet die Fahrerlaubnisbehörde (Stadt- oder Kreisverwaltung) ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre.
Während einer neunstündigen Nachschulung und einer Fahrprobe werden die Auffälligkeiten besprochen und Wege zur Vermeidung aufgezeigt: Kostenpunkt 200,00€!
Waren bei dem Verstoß Alkohol oder Drogen im Spiel, wird ein besonderes Aufbauseminar angeordnet.
Wer als Fahranfänger bei einem weiteren Verstoß erwischt wird, erhält eine schriftliche Verwarnung mit der Anregung der freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb von 2 Monaten.
Begeht der Anfänger einen dritten Verstoß wird die Fahrerlaubnis entzogen und darf frühestens 3 Monate nach Abgabe des Führerscheins neu erteilt werden.
Relevant für diese Maßnahmen sind nur Verstöße mit Bußgeldern, die mindestens 40,00 € betragen.
Gerade bei Fahranfängern in der Probezeit ist also besonders wichtig, sich gegen Bussgeldbescheide mit anwaltlicher Hilfe zu wehren.
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