Flugreise wegen Einreiseverbot im Zielland unmöglich -was tun?

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Zahlreiche Flugreisen können im Augenblick deshalb nicht mehr durchgeführt werden, weil in fast allen Zielgebieten ein Einreiseverbot für deutsche Staatsbürger verhängt worden ist. Normalerweise ist eine Fluggesellschaft bei sogenannten „Billigtickets“ (nicht stornierbar) nicht bereit, den vollen Flugpreis zurückzuerstatten.

Die jetzige Situation ist jedoch in rechtlicher Hinsicht anders als der Regelfall zu bewerten. Wenn ein staatliches Einreiseverbot verhängt ist, ist es dem Fluggast unmöglich, die Flugreise ins Zielgebiet durchzuführen. Juristisch gesprochen wird dies als eine sogenannte „objektive Unmöglichkeit“ bewertet.

Auch die Gegenleistung entfällt dann nach den Regelungen im allgemeinen Schuldrecht des BGB. Der Wegfall dieser Gegenleistung erfolgt ohne eine besondere Erklärung. Ein Rücktritt, eine Minderung o.ä. muss nicht erklärt werden.

Sollte eine Fluggesellschaft im Falle eines Einreiseverbotes eine Rückerstattung des vollen Flugpreises verweigern, muss jedoch mit rechtlichen Schritten eine Rückerstattung durchgesetzt werden. Für den Fall, dass die Fluggesellschaft auch nicht zu einer Kulanzregelung bereit ist, sollte Sie sich in diesen Fällen anwaltlich vertreten lassen.

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