Obwohl viele Passagiere wegen stornierter Flüge einen Anspruch auf Rückzahlung des Flugpreises haben, sind nahezu alle Fluggesellschaften dazu übergangen, kein Geld an Kunden zu überweisen. Stattdessen bieten sie, wie z.B. auch die Lufthansa oder Eurowings kostenlose Umbuchungen oder Gutscheine mit Gültigkeitsdauer 1 Jahr o.ä. an. Diese Verfahrensweise ist jedoch rechtswidrig. Sowohl nach deutschem Recht wie nach den Vorgaben der Fluggastrechteverordnung sind europäische Fluggesellschaften verpflichtet, auf Wunsch des Kunden den vollständigen Flugpreis für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte binnen 7 Tagen zu erstatten.
Diese wichtige Regelung hat auch die EU-Kommission in einer Bekanntmachung vom 18.03.2020 noch einmal ausdrücklich klargestellt.
Ein Zugeständnis der EU-Kommission gegenüber den Fluggesellschaften hat es nur insoweit gegeben, als die Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung im Hinblick auf die stornierten Flüge ausgesetzt worden sind. Die gegenwärtige Situation wird als „außergewöhnlicher Umstand“ im Sinne der Fluggastrechteverordnung angesehen.
Die Fluggesellschaften spielen derzeit offensichtlich auf Zeit.
Den Reisenden kann auch nur empfohlen werden, zunächst einmal abzuwarten, ob die Fluggesell-schaften von sich aus anstehende Flüge stornieren. Bei dieser Konstellation besteht in jedem Falle eine Erstattungspflicht der Fluggesellschaft im Hinblick auf den bezahlten Flugpreis. Es kann also derzeit nicht empfohlen werden, bereits jetzt Flüge, beispielsweise für Juni oder Juli, zu stornieren, da der weitere Verlauf der Pandemie derzeit weder regional noch überregional abgesehen werden kann. Eine zu frühe Stornierung kann zu finanziellen Einbußen der Reisenden führen.
Bitte lassen Sie sich rechtzeitig anwaltlich beraten, damit wir für Ihren speziellen Fall eine möglichst optimale Lösung finden können.
Aktualisierung: Am 02.04.2020 wurde in den Nachrichten von einem Beschluss des Bundeskabinetts berichtet. Danach soll eine Gutscheinlösung per Gesetz verordnet werden. Es soll keine Rückzahlungspflicht mehr geben, sondern die Kunden abgesagter Reisen erhalten einen Gutschein, der bis Ende 2021 gültig sein soll. Da Gesetze jedoch nicht rückwirkend sind, gilt es hier schnell zu handeln, wenn eine Erstattung vorgezogen wird.
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