Im Internet haben sich inzwischen mehrere Forderungsmanagementanbieter darauf spezialisiert, die Rechte von Fluggästen durchzusetzen.
Sie alle wollen von den Ausgleichszahlungen profitieren.
Auf Internetseiten können Fluggäste erst einmal prüfen lassen, ob ihr verspäteter Flug tatsächlich unter die Fluggastrechteverordnung fällt oder nicht.
Wenn der Fluggast sie dann beauftragt, übernehmen die Agenturen die Verhandlungen mit den Fluggesellschaften.
Im Falle eines erfolgreichen Ausgleichs erhalten diese Anbieter eine Provision zwischen 24,5 und 27 Prozent, zuzüglich Mehrwertsteuer.
Wenn Sie demgegenüber einen Anwalt beauftragen, berechnet dieser nur die viel geringeren gesetzlichen Gebühren; in vielen Fällen werden diese Gebühren von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
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