Flug zum anderen Flughafen als zum gebuchten Zielort ist Annullierung

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Werden Flugpassagiere nicht, wie gebucht, nach Hamburg gebracht, sondern nach Hannover, dann gilt der gebuchte Flug als annulliert. Nach einem Beschluss des EuGH haben die Fluggäste daher Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach der europäischen Fluggastrechteverordnung.

In dem entschiedenen Sachverhalt ging es um zwei Personen, die mit TUIFly von Gran Canaria nach Hause flogen. Die Ankunft war für 22.55 Uhr geplant. Wegen einer leichten Verspätung konnte die Maschine wegen es Nachtflugverbots in Hamburg nicht landen und wurde deshalb nach Hannover umgeleitet.
Mit einem Bus erreichten die Fluggäste Hamburg mit einer Verspätung von weniger als drei Stunden.

Trotzdem besteht nach Ansicht des EuGH eine Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von 400 Euro pro Person. Die Umleitung ist als Annullierung zu bewerten, da Hannover nicht in unmittelbarer Nähe zu Hamburg liegt.

EuGH, Beschluss vom 06.10.2021 Az. C-253/21

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