Was ist zu tun, wenn die Schlange vor dem Abfertigungsschalter noch lang ist, der geplante Abflug aber immer näher rückt?
Mit Blick auf die Rechtslage kann die Antwort nur lauten: Nicht tatenlos warten, sondern aktiv werden. Es gilt, Mitarbeiter der Fluggesellschaft anzusprechen und eine bevorzugte Abfertigung zu fordern.
In einem Fall, den das AG Düsseldorf entschieden hat, war es dazu nicht gekommen. Drei Passagiere versäumten deshalb ihren Flug von Düsseldorf nach Antalya, mussten neu buchen und blieben auf ihren Zusatzkosten von mehr als tausend Euro sitzen.
Sie hatten behauptet, zwei Stunden in einer der Warteschlangen vor den Abfertigungsschaltern ausgeharrt zu haben und am Check-In erst um 14.15 Uhr angelangt zu sein. Der Abflug war für 14.20 Uhr vorgesehen. Sie seien nicht gesondert aufgerufen worden und hätten deshalb angenommen, ihre Maschine habe Verspätung.Für das Gericht ist ein solches Verhalten „völlig unverständlich“. Die Passagiere hätten aktiv nachforschen müssen, ob ihre Vermutung zutrifft oder ob man nicht bevorzugt abgefertigt werden könne. Im Ergebnis konnten die Fluggäste nicht beweisen, dass sie sich rechtzeitig am Schalter eingefunden hatten.
Ob diese Entscheidung wirklich richtig ist, muss bezweifelt werden. Die Pflicht des Reisenden besteht nur darin, sich rechtzeitig am Abfertigungsschalter einzufinden und sich in einer Warteschlange anzustellen. Ob und wann er abgefertigt wird, liegt allein in der Hand der Fluglinie. Werden etwa zu wenig Schalter geöffnet, handelt es sich um ein „Organisationsverschulden“ der Airline, für das allein sie zu haften hat.
AG Düsseldorf, Az. 42 C 9584/14
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