Fallstricke bei der Regulierung von Versicherungsfällen

Versicherungsunternehmen sind nicht berechtigt, ihren Kunden im Schadensfall vorzuschreiben, welche Firma den Schaden beheben soll.

Nach einem Wasserschaden wegen einer defekten Waschmaschine hatte der Versicherer die vom Kunden beauftragte Reparatur für nicht sachgerecht gehalten und ihrem Kunden ein anderes Unternehmen vorgeschrieben. Solche Vorgaben sind aber nur zulässig, wenn der Versicherungsvertrag entsprechende Klauseln enthält, so das OLG Schleswig. Die Versicherung habe nicht das Recht, ihrem Versicherungsnehmer zu verbieten, selbst die Schadensbeseitigung in marktgerechter Weise in Auftrag zu geben.

Sobald vom Versicherer nach einem Schadensfall nicht nachvollziehbare Einwände erhoben werden, sollten Sie sich umgehend anwaltlich vertreten lassen. Dies fördert die Regulierungsbereitschaft der Versicherung!

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