Fahrtenbuchauflage? Unsere Abwehrstrategie

Wenn Bußgeld- oder Verkehrsstrafverfahren durch die Ermittlungsbehörden eingestellt werden, weil der Fahrer nicht identifiziert werden kann, kommt es oft zur Verhängung eines sogenannten Fahrtenbuchs gegen den Halter des betroffenen Fahrzeugs. Zuständig ist die jeweilige Straßenverkehrsbehörde.

Diese Anordnung hat zur Folge, dass für 12 – 18 Monate für jede Fahrt mit dem KFZ  schriftlich nachgeweisen werden muss, wer der jeweilige Fahrer gewesen ist. Dies ist  gerade für Vielfahrer außerordentlich lästig.

Eine Verteidigung gegen einen entsprechenden Bescheid ist nicht aussichtslos; wir haben gerade für einen unserer Mandanten eine wegweisende Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht NRW erstritten. Damit konnte die Straßenverkehrsbehörde gezwungen werden, die Fahrtenbuchanordnung wieder aufzuheben.

Falls Sie ein Anhörungsschreiben oder bereits einen Bescheid erhalten haben, setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung, damit wir sofort für Sie tätig werden können.

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