Fachanwalt für Erbrecht

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Die Rechtsanwaltskammer Köln hat Herrn Rechtsanwalt Karsten Stickeler am 16. Oktober 2013 gestattet, die Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ zu führen.

Damit sind in der Kanzlei Potthast Rechtsanwälte nunmehr zwei Fachanwälte für Erbrecht tätig.

Die Bezeichnung „Fachanwalt“ kann einem Rechtsanwalt in Deutschland seitens der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen werden, wenn dieser bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Zum einen muss ein 120 Stunden umfassender theoretischer Lehrgang in dem jeweiligen Rechtsgebiet absolviert werden. Die dort vermittelten Fachkenntnisse werden in drei jeweils fünfstündigen Klausuren geprüft und bewertet. Daneben müssen die Fachkenntnis auf dem praktischen Gebiet nachgewiesen werden, indem eine bestimmte Anzahl – im Erbrecht mindestens 80 – Fälle aus dem Fachgebiet bearbeitet werden.

Schließlich bedingt die Befugnis, einen Fachanwaltstitel zu führen, dass jährlich  Fortbildungen im Umfang von mindestens 10 Zeitstunden besucht werden.

Die Bezeichnung des Fachanwaltes ist für Mandanten ein Zeichen, dass sich jemand intensiv mit einem bestimmten Fachgebiet beschäftigt hat und über sehr profunde Kenntnisse dort verfügt.

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