EuGH – Bearbeitungsgebühr bei Flugstorno rechtswidrig

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Der Europäische Gerichtshof hat erneut eine verbraucherfreundliche Entscheidung getroffen. Der Bundesgerichtshof hatte dem EuGH unter anderem die Frage vorgelegt, ob Fluggesellschaften nach der Stornierung von Billigflügen eine Bearbeitungsgebühr verlangen dürfen. Die deutschen Vorinstanzen hatten bereits entschieden, dass eine solche Gebühr von 25,00 Euro, die zum Beispiel Air Berlin erhebt, unzulässig sei.

Dies hat der EuGH heute in einer Entscheidung bestätigt. Zudem verpflichtete er die Fluggesellschaften, den Anteil von Steuern, Gebühren und Zuschlägen im Flugpreis nachvollziehbar aufzuschlüsseln.

 

Urteil vom 06.07.2017, Az. C – 290/16

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