Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten bei Flugverspätung

Das Amtsgericht Hannover hat eine interessante Entscheidung zum Dauerthema „Flugverspätung“ getroffen.

Regelmäßig lehnen die Fluggesellschaften die Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten ab. Zur Begründung heißt es, man habe sich nicht in „Verzug“ befunden.

Nach Ansicht des AG Hannover kommt es darauf gar nicht an.
Über die Ausgleichsleistungen hinaus steht den Flugreisenden ein Schadensersatzanspruch nach § 280 I BGB zu. Nach Art. 14 FluggastrechteVO ist die Fluggesellschaft verpflichtet, die Fluggäste über ihre Rechte aufzuklären. Das wird regelmäßig unterlassen. Dies führt zur Einschaltung eines Rechtsanwalts. Von diesen Kosten muss die Fluggesellschaft die Reisenden freistellen.

AG Hannover, Urteil vom 31.07.2012 517 C 13641/11

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