„Erbschaft gemäß Berliner Testament“ ist keine ausreichende Erbeinsetzung

, ,

Die einzeltestamentarische Bestimmung eines Erblassers, nach der die „Erbschaft gemäß dem Berliner Testament erfolgen“ soll, ist keine wirksame Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten, wenn nicht festgestellt werden kann, welche inhaltlichen Vorstellungen der Erblasser mit einem „Berliner Testament“ verbunden hat, so das Oberlandesgericht (OLG) Hamm.

Ein 89 Jahre alter und in zweiter Ehe verheirateter Erblasser hatte handschriftlich wie folgt testiert:

 

Mein Testament

Nach meinem Ableben soll die Erbschaft gemäß dem „Berliner Testament“ erfolgen einschließlich Wiederverheiratungsklausel.

 

Nach dem Tode des Erblassers beantragte die überlebende Ehefrau aufgrund dieses Testaments, ihr einen sie als Alleinerbin ausweisenden Erbschein zu erteilen. Dem traten die beiden Kinder des Erblassers aus erster Ehe entgegen. Sie machten geltend, dass in der Formulierung keine wirksame Erbeinsetzung zu sehen sei und daher die gesetzliche Erbfolge gelte, also die Ehefrau zu ½ Erbin und die Kinder zu je ¼ Erben geworden seien.

So sah das auch das OLG und bestätigte damit die vorhergehende amtsgerichtliche Entscheidung. Das Einzeltestament des Erblassers enthalte weder ausdrücklich eine Berufung der Ehefrau als Alleinerbin, noch könne diese dem Testament im Wege der Auslegung entnommen werden, so die Richter. Bei der Auslegung sei der wirkliche Wille des Erblassers zu erforschen. Im vorliegenden Fall lasse sich aber nicht feststellen, was der Erblasser mit dem Wortlaut seines Testaments habe sagen wollen. Was der Erblasser unter einem „Berliner Testament“ verstanden habe, da er offensichtlich nicht gewusst habe, dass ein solches Testament nicht als Einzeltestament, sondern nur als gemeinschaftliches Testament beider Ehegatten errichtet werden könne, sei gerade nicht bekannt.

 

Rechtskräftiger Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 22.07.2014 (15 W 98/14)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert