Entschädigungsansprüche bei Gepäckverlust

Wenn bei einem Pauschalurlaub die Reisenden am Zielflughafen feststellen müssen, dass ihnen Gepäck fehlt, kommen Entschädigungsansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter in Betracht.

Das Landgericht Frankfurt am Main hatte über einen Fall zu entscheiden, als bei einer Rundreise durch Madagaskar ein Koffer erst mit 6-tägiger Verspätung eintraf. In diesem Koffer befand sich auch ein Teil der Fotoausrüstung, vor allem das Ladegerät und die Akkus. Den Klägern dieses Rechtsstreits sprach das Landgericht Frankfurt am Main deshalb eine Minderung von 25 % des Reisepreises für die Tage ohne Koffer zu. Zur Begründung wurde in dieser Entscheidung ausgeführt, dass die Reiseeindrücke der ersten Tage nicht durch Fotos, sondern nur in der Erinnerung der Reisenden festgehalten werden konnten.

In derartigen Fällen lohnt es sich also, seine Ansprüche direkt bei der Reiseleitung vor Ort formal anzumelden. Wichtig ist es auch, die genaue Ankunftszeit von nachgelieferten Koffern zu dokumentieren.

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.06.2019, Aktenzeichen: 2-24 O 20/19

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