Dienstunfähigkeit – Weiterverwendung vor Versorgung!!

,

Bei der Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit sind wichtige Punkte zu beachten. Hierauf hat das Verwaltungsgericht Cottbus in einer neueren Entscheidung hingewiesen.

Laut dem Urteil ist eine Versetzung in den Ruhestand rechtswidrig, wenn ihr keine hinreichende ärztliche Einschätzung zugrunde liegt. Das amtsärztliche Gutachten muss zeitnah zur Verwaltungsentscheidung erstellt werden und den aktuellen Gesundheitszustand abbilden. Nach den gesetzlichen Regelungen sind auch die in Frage kommenden Maßnahmen zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit mitzuteilen.

Im weiteren setzt seine Dienstunfähigkeit auch voraus, dass kein Posten zur Verfügung steht, der dem statusrechtlichen Amt des Beamten zugeordnet und gesundheitlich für ihn geeignet ist. Demzufolge ist eine Beamter weiter dienstfähig, wenn ein geeigneter Posten eingerichtet werden kann. Es gilt der Grundsatz „Weiterverwendung von Versorgung“.

Viele Zurruhesetzungsverfügungen erfüllen diese Anforderungen nicht! Es lohnt sich also, dagegen mit anwaltlicher Hilfe zu kämpfen.

 

VG Cottbus, Urteil vom 31.01.2013, Az. 5 K 500/09

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert