Der Ausbruch des Corona-Virus prägt weiterhin die Schlagzeilen und viele Reisenden sind verunsichert. Bei der Lufthansa beispielsweise bleiben über 150 Flugzeuge am Boden, in Italien liegt die Tourismusbranche am Boden.
Vor Antritt einer Reise überlegen viele Menschen, ob sie die geplante Reise nicht besser stornieren sollen. Geht das überhaupt? In einem Beitrag des Westdeutschen Rundfunks nimmt Michael Schulte Beckhausen, Spezialist für Reiserecht, zu diesen Fragen Stellung.
Eine außergewöhnliche Situation könnte z.B. dann vorliegen, so Schulte Beckhausen, wenn es am Bestimmungsort der Reise zu einem massiven Ausbruch des Virus gekommen sei.
Doch wie verhalte ich mich bei einer Zwangsquarantäne am Urlaubsort? Hier weist Michael Schulte Beckhausen darauf hin, dass die Kosten, die damit einhergehen, wohl vom Reisenden aus eigener Tasche gezahlt werden müssten, da es keinerlei andere rechtliche Möglichkeit gibt.
Der Beitrag des WDR findet sich in der Mediathek hier ab 04:20 Minuten.
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