BGH erklärt Klausel zum Ausschluss von Leistungen für unwirksam

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Reisen ins Ausland bieten viele neue Erfahrungen, aber auch unvorhersehbare Risiken, insbesondere wenn es um die Gesundheit geht. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist daher für viele Reisende unverzichtbar. Doch was passiert, wenn die Bedingungen dieser Versicherung unklar formuliert sind? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich eine wichtige Entscheidung zu diesem Thema getroffen und eine undurchsichtige Klausel in den Versicherungsbedingungen für unwirksam erklärt.

Der Fall: Ein Diabetiker und zwei Versicherungen

Im Zentrum des Falls stand ein Mann, der an Diabetes Mellitus Typ 2 litt und für mehrere Monate in die USA reiste. Während seines Aufenthalts musste er aufgrund einer akuten Verschlechterung seines Diabetes stationär behandelt werden. Die Kosten hierfür beliefen sich auf rund 35.000 Euro. Zwei verschiedene Auslandsreisekrankenversicherungen, die der Mann abgeschlossen hatte, waren theoretisch für diese Kosten zuständig. Während eine der Versicherungen zunächst für die Behandlungskosten aufkam, forderte sie die Hälfte der Summe von der zweiten Versicherung zurück. Diese lehnte die Zahlung jedoch ab und verwies auf eine Klausel in ihren Bedingungen, die den Versicherungsschutz bei „bereits vorher bekannten medizinischen Zuständen“ ausschloss.

Das Urteil des BGH: Unklare Klausel, unwirksame Bedingungen

Der BGH erkannte die Klausel, auf die sich die Versicherung berief, nicht an. Das Gericht entschied, dass die Formulierung zu vage sei und gegen das Transparenzgebot verstoße. Gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB müssen Allgemeine Geschäftsbedingungen so klar und verständlich formuliert sein, dass der Versicherte seine Rechte und Pflichten eindeutig erkennen kann.

Im vorliegenden Fall war dies jedoch nicht gegeben. Die Klausel ließ offen, welche konkreten „medizinischen Zustände“ vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Zwar nannte die Versicherung einige Beispiele, doch diese waren nicht abschließend und gaben keine klare Linie vor. So konnte der durchschnittliche Versicherungsnehmer nicht nachvollziehen, ob und in welchem Umfang seine Vorerkrankung den Versicherungsschutz beeinflussen würde.

Konsequenzen für Versicherungsnehmer

Das Urteil des BGH stellt klar, dass unklare Ausschlussklauseln in Versicherungsverträgen unwirksam sind. Für Versicherte bedeutet dies, dass sie sich auf die zugesagten Leistungen ihrer Versicherung verlassen können, auch wenn sie an einer Vorerkrankung leiden. Versicherungen sind verpflichtet, ihre Bedingungen so zu formulieren, dass der Kunde genau weiß, wann und unter welchen Umständen der Versicherungsschutz greift.

Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte und zeigt, dass unklare Vertragsbedingungen zu Lasten der Versicherer gehen. Wer eine Reise plant und auf eine Auslandsreisekrankenversicherung setzt, sollte jedoch trotzdem die Bedingungen genau lesen und im Zweifel rechtlichen Rat einholen, um böse Überraschungen im Ernstfall zu vermeiden.

Fazit

Der Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig klare und verständliche Versicherungsbedingungen sind. Der BGH hat mit seinem Urteil ein starkes Signal an Versicherungen gesendet, dass vage Klauseln in Verträgen keinen Bestand haben. Für Reisende bedeutet dies mehr Sicherheit, wenn sie im Ausland auf ihre Versicherung angewiesen sind.

BGH, Urteil vom 10.07.2024 – IV ZR 129/23

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