BGH bestätigt zeitlich flexibeles und kostenfreies Umbuchungsrecht nach Flugannulierung

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Mit seinem Urteil vom 27.06.2023 Az. X ZR 50/22 hat der BGH festgestellt, dass Reisende bei einer Flugannnulierung nach der EU-Fluggastrechteverordnung die Wahl zwischen der Erstattung des Flugpreises und einer Ersatzbeförderung haben. Dies gilt auch bei einem außergewöhnlichen Ereignis wie der Corona-Pandemie. Entscheiden Passagiere sich für eine Ersatzbeförderung, muss die Fluggesellschaft die Umbuchung entgeltfrei und unter vergleichbaren Reisebedingungen auch auf einen deutlich späteren Zeitpunkt ermöglichen.

Der BGH hat der Lufthansa damit, ihre bisherige Praxis, für Ersatzflüge ohne zeitlichen Zusammenhang mit dem annulierten Flug einen Aufpreis zu verlangen, untersagt. Die einzige Vorraussetzung für einen Ersatzflug sei, dass dort noch Plätze frei sind.